ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER COVERDALE MANAGEMENTBERATUNGS UND -TRAININGS GESELLSCHAFT M.B.H.

(Stand: 03/2022)

I. Geltungsbereich

  1. Die COVERDALE Mangementberatungs und -trainings Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden COVERDALE genannt), entwickelt und bietet maßgeschneiderte Programme und Trainingsmodule in Hinblick auf die weiterführende Ausbildung von Führungs- und Spezialkräften. Weitere Tätigkeitsgebiete von COVERDALE liegen in den Bereichen Organisationsentwicklung, Coaching, Mediation und Konfliktberatung sowie Blended Learning.
  2. Zu diesem Zweck wird das Hauptaugenmerk auf die Erhebung und Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter gelegt, welche diese im Kundenunternehmen entwickeln sollen, um die Performance der Organisation zu verbessern. Hierzu werden Interviewtechnik, verschiedene Individualdiagnostiktools, oder Development Center eingesetzt. Weiters erfolgt eine Beurteilung der Umsetzungsmöglichkeiten und die Ausarbeitung und Durchführung von individuellen Programmen, die zu einem nachhaltigen Aufbau von Skills und Kompetenzen führen.
  3. Die unter Punkt 1. und 2. definierten Leistungen der COVERDALE erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweiligen Bestimmungen der von COVERDALE individuell abgeschlossenen Verträge, wobei von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen in den individuellen Verträgen vorgehen.
  4. Entgegenstehende oder von den oben genannten Bedingungen und Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt COVERDALE nicht an, es sei denn, COVERDALE hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen jedes durch COVERDALE abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein allfällig vereinbartes Abgehen von der Schriftform.
  5. Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch COVERDALE.

 

II. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme per Unterschrift, Datum und Firmenstempel des von COVERDALE erstellten Vertragsanbotes und Rücksendung des Originals zustande.
  2. Die Angebote von COVERDALE sind drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

 

III. Leistungsumfang, Leistungsänderung, Termine

  1. Der Leistungsumfang wird detailliert im Angebot bzw. Vertrag festgelegt und beschränkt sich die Leistung von COVERDALE auf die vereinbarten Punkte. Nachträglich vom Kunden gewünschte Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind – so im ursprünglichen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde – gesondert zu verrechnen.
  2. Bei vom Angebot oder Vertrag teilweise oder gänzlich abweichenden Leistungswünschen des Kunden, werden von COVERDALE vor Auftragsbestätigung die Auswirkungen hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Zeitplanung geprüft. COVERDALE behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag bei Interessenskollisionen mit sonstigen Projekten udgl. abzulehnen.
  3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden sind von COVERDALE nicht zu vertreten. COVERDALE ist berechtigt, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  4. COVERDALE hat das Recht, das Projekt in die Referenzliste von COVERDALE aufzunehmen. Darüber hinaus darf COVERDALE die erbrachten Leistungen bzw. Projekterfolge zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, so der Kunde kein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend macht und nachweist.

 

IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich in Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben.
  2. Getrennt verrechnet werden die Unterbringung und Verpflegung der Trainer bei vereinbarter Leistungserbringung. Diese wird mit einer Handlinggebühr versehen. Für Sonderaktivitäten werden Transferkosten, Fremdkosten wie z.B. Leihgebühren für Materialien etc. weiterverrechnet. Reisespesen werden mit amtlichem Kilometergeld pro Kilometer in Rechnung gestellt.
  3. Werden Leistungen von COVERDALE im Rahmen eines Projektbudgets ohne Einzelofferte erbracht, sind abgeschlossene Leistungen nach Rechnungslegung durch die COVERDALE sofort nach Rechnungserhalt fällig, es wird kein Skonto gewährt.
  4. Die Vereinbarung von Teilrechnungslegungsterminen oder Honorarvorschüssen bleibt dem jeweiligen individuellen Vertrag vorbehalten.
  5. Schuldbefreiende Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und sind spesenfrei auf das von COVERDALE angegebene Konto zu entrichten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem COVERDALE über sie verfügen kann.
  6. Mit Bezahlung der Rechnung bzw. der letzten Teilrechnung durch den Kunden gelten sämtliche von COVERDALE erbrachte Leistungen als abgenommen und genehmigt.
  7. Bei Teilverrechnung sind die entsprechenden Teilzahlungen 14 Tage nach Erhalt der jeweiligen Rechnung fällig.
  8. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungsstellung sind binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Rechnung als genehmigt gilt.
  9. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Die Verrechnung zusätzlich entstehender Kosten, insbesondere für Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten gilt als vereinbart. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  10. COVERDALE ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist COVERDALE berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
  11. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von COVERDALE nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
  12. Wurden keine Vergütungsvereinbarungen für eine Leistung getroffen, die der Kunden den Umständen nach nicht ohne eine Vergütung erwarten durfte, so sind die für diese Leistungen üblichen Vergütungen zu entrichten.

 

V. Storno / Terminverschiebungen

  1. Vom Kunden fix erteilte Aufträge oder einzelne Interventionen (Seminare) hieraus können binnen 90 Tagen vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.
  2. Bei Stornierungen bzw. Terminverschiebungen seitens des/der Kund*in werden folgende Auftragswerte verrechnet:
    • zwischen 60 bis 90 Tagen vor Beginn: 30 %
    • zwischen 30 bis 60 Tagen vor Beginn: 50 %
    • unter 30 Tagen vor Beginn: 100 %

 

VI. Gewährleistung, Haftung

  1. COVERDALE leistet keine Gewähr, soweit nach zwingendem Recht oder nach ausdrücklichen Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den individuell abgeschlossenen Verträgen nicht etwas anderes geregelt wird.
  2. COVERDALE haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  3. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden Haftpflichtversicherungssumme beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dieser Beschränkung entgegenstehen.
  4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
  5. COVERDALE haftet nicht für Folgeschäden, soweit dieser Haftungsbeschränkung nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
  6. COVERDALE haftet für mit Kenntnis des Kunden mit Teilleistungen beauftragte Dritte, die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.
  7. COVERDALE haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen von COVERDALE in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.

 

VII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

  1. Programme, Trainingsmaterial, Unterlagen udgl. von COVERDALE sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur innerhalb des Unternehmens des jeweiligen Kunden und nur in jenem Land verwendet werden, in welchem der Kunde seinen Sitz hat bzw. welches ausdrücklich vereinbart wurde. Jede gänzliche oder teilweise Vervielfältigung von Trainingsmaterial bzw. Unterlagen (zB. Dokumentationen, etc.) oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von COVERDALE zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Kunden selbst.
  2. Soweit Lernelemente Online oder auf Systemen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese Elemente ausschließlich den an den jeweiligen Kursen teilnehmenden Personen zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden (dies bedeutet unverhandelbar das Verbot von Downloads und der Zugangsweitergabe bzw. der Publikation).
  3. Soweit Lernelemente – je nach Vertrag – dem Kunden nicht dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet sämtliche Lernelemente nach Ablauf der vereinbarten Zeit von seinen Systemen zu löschen bzw. Offline zu stellen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich COVERDALE hinsichtlich der obgenannten Punkte schad- und klaglos zu halten.
  5. Lernelemente, die auf Systemen des Kunden zur Verfügung gestellt werden, enthalten neben dem Coverdale-Logo auch das Logo des Kunden als eindeutige Kennzeichnung. Soferne solche Lernelemente ohne Zustimmung durch COVERDALE in welcher Art auch immer unberechtigten Personen zugänglich werden, behält sich Coverdale vor eine Pönale für diesen Lerninhalt in Höhe der vereinbarten Lizenzgebühr in Rechnung zu stellen.

 

VIII. Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Kunde kann vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich zurücktreten, so ein Verzug, der auf grobes Verschulden von COVERDALE zurückzuführen ist, besteht und auch die angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
  2. Unabhängig von sonstigen Rechten ist COVERDALE berechtigt vom Vertrag ohne weitere Nachfrist zurückzutreten,
    1. wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Projektabwicklung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
    2. wenn Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von COVERDALE weder Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit beibringt,
    3. wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
  3. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
  4. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von COVERDALE einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch für von COVERDALE erbrachte Vorbereitungshandlungen.
  5. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

 

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt materiell das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen.
  3. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am österreichischen Sitz von COVERDALE vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
  4. COVERDALE ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz, Niederlassung oder Vermögen hat.
  5. Gegenüber Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 Konsumentenschutzgesetz.

 

X. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass COVERDALE die den Kunden und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes bzw. der DSGVO), als dies zur Erfüllung der übertragenen Agenden notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen Verpflichtungen von COVERDALE ergibt.
  2. Nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abzugebende Erklärungen können – soweit in individuellen Verträgen nichts anderes bestimmt ist – auch mittels e-mail abgegeben werden. COVERDALE ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den e-mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis der Risken zuzustimmen, dass der e-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam werden, gegen zwingendes Recht verstoßen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame, anfechtbare oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.